Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7114
BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91 (https://dejure.org/1993,7114)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1993 - 10 A 1.91 (https://dejure.org/1993,7114)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1.91 (https://dejure.org/1993,7114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Die Billigkeitsentscheidung betrifft nicht lediglich die Vollziehung oder Vollstreckung des Rückforderungsbescheids, sondern den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs und ist deshalb zwingend vor der Rückforderung zu treffen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 8 f.) Neben dem vollständigen oder teilweisen Absehen von der Rückzahlung kommen die Stundung der Rückzahlungsforderung oder die Einräumung von Ratenzahlungen in Betracht (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Die Billigkeitsentscheidung betrifft nicht lediglich die Vollziehung oder Vollstreckung des Rückforderungsbescheids, sondern den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs und ist deshalb zwingend vor der Rückforderung zu treffen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 8 f.) Neben dem vollständigen oder teilweisen Absehen von der Rückzahlung kommen die Stundung der Rückzahlungsforderung oder die Einräumung von Ratenzahlungen in Betracht (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15

    Rücknahme; Abrechnungsbetrug; manipulierte Belege

    Die Billigkeitsentscheidung ist daher zusammen mit (oder vor, vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 10 A 1.91 -, juris) der Ermessensentscheidung analog § 15 Abs. 2 LBesGBW zu treffen und kann folglich nur in den Grenzen des § 114 Satz 2 VwGO nachgeholt werden.

    Weil die Ermessensentscheidung allein der Behörde obliegt und nicht durch das Gericht vorweggenommen werden darf, besteht auch keine Verpflichtung des Gerichts, durch eigene Sachaufklärung die Grundlage für die behördliche Billigkeitsentscheidung zu schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1993 - 10 A 1.91 -, Rn. 35, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht